Gültigkeit von Kassenrezepten
Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen bzw 14 Tagen (bei dringlichem Behandlungsbedarf nach Vorgabe des Arztes) nach Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden. Ist dies nicht möglich, muss die verordnende Arztpraxis das Ausstellungsdatum ändern, oder den späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept bestätigen. Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen ist nur zulässig bei Krankheit, Urlaub oder wenn die Unterbrechung therapeutisch notwendig ist.