PHYSIO PLUS - Sven Liese und Kollegen
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Preise und Informationen für Privatversicherte und Selbstzahlende

Stand: 01.01.2024

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir legen unseren Preisen die Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für
Therapeuten (GebüTh) zugrunde. Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,3 und 2,3. Unsere Preise befinden sich im Multiplikatorbereich zwischen 1,15 und 1,25.

Gleiches finden Sie bei Ärzten, die mit Ihnen privat abrechnen.

Leistung (fakturiert mit 1,25)
Preise in EUR
Klassische Massagetherapie (KMT)
25,36
Bindegewebsmassage (BGM)
30,46
Reflexzonen- Segment-, Periost-, Colonmassage (RZM)
25,36
Manuelle Lymphdrainage MLD - 30 Minuten (Teilbehandlung)
42,19
Manuelle Lymphdrainage MLD - 45 Minuten (Großbehandlung)
63,25
Manuelle Lymphdrainage MLD - 60 Minuten (Ganzbehandlung)
84,35
Kompressionsbandagierung einer Extremität (LK)
26,88
Krankengymnastik: Einzelbehandlung (KG)
34,75
Manuelle Therapie (MT)
41,74
KG-Gerät: Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten, je Pat.
65,44
KG-ZNS nach Bobath
55,19
KG-ZNS PNF
55,19
Traktionsbehandlung mit Gerät (TBG)
10,13
Elektrobehandlung (E)
9,89
Elektrostimulation bei Lähmungen (EL)
21,94
Warmpackung (WPN)
18,95
Wärmetherapie mittels Heißluft / Infrarot (WHL)
8,71
Heiße Rolle (ROLL)
15,79
Ultraschall Wärme (UWT)
17,19
Kältetherapie / Eispackung/ Eisabreibung (KälteTh)
14,01
D1 Standardisierte Heilmittelkombination
82,61
Hausbesuch inkl. Wegegeld (HB)
26,71
Hausbesuch mehrerer Patienten inkl. Wegegeld sozialer Einrichtung, je Patient (HB-SE)
15,55
Physiotherapeutischer Bericht auf bes. schriftliche Anforderung
79,38

Weitere Informationen

Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Hier ein paar Informationen & Tipps, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:

Honorarvereinbarung

Bitte reichen Sie in jedem Fall die von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein, da diese die Grundlage für ihre Kostenerstattung bildet.

Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife

Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.

Beihilfefähige Höchstsätze

Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln bereits vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.

Ortsübliche, angemessene Preise

Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen

(Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).

Medizinisch notwendige Leistungen

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen und eher unter dessen was üblicherweise berechnet werden kann (Faktor 1,4; 1,8), selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind. Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxiswahl!

Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt und beschweren Sie sich. In den meisten allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a., wenn Sie sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen und die Honorarvereinbarung vorliegt.

Urteile Privatpatienten

Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen, wie oben beschrieben, die Erstattung der von Therapeuten in Rechnung gestellten Honorare zu kürzen. Nicht selten wendet sich der Privatpatient dann an den Therapeuten – zum Beispiel mit der Frage, was “ortsübliche” Preise sein sollen oder dem Vorwurf, dass die Therapie “zu teuer” war. Weiter unten finden Sie Urteile und Quellen verschiedener rechtlicher Instanzen rund um das Thema Privatpreise, deren Abrechnung und der Kostenrückerstattung durch die Versicherung.

Weitere Informationen und interessante Links finden Sie hier:

https://www.privatpreise.de/therapeuten-service/material/urteile/

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