PHYSIO PLUS - Sven Liese und Kollegen
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Terminvereinbarung und Absageregelung

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

um einen reibungslosen Praxisablauf und eine qualitativ hochwertige therapeutische Versorgung gewährleisten zu können, sind wir auf eine verlässliche Terminplanung angewiesen. Wir bitten Sie daher, die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Absagefrist: Verbindlich vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sofern Sie diese nicht wahrnehmen können.
  • Möglichkeiten der Absage: Sie können uns Ihre Absage telefonisch (auch per Anrufbeantworter), via Signal-Messenger oder per E-Mail mitteilen.
  • Ausfallhonorar: Termine, die nicht fristgerecht abgesagt werden, müssen wir Ihnen als Ausfallhonorar in voller Höhe der entgangenen Leistung (Behandlungszeit) in Rechnung stellen.

Rechtlicher Hintergrund:

Diese Regelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben nach § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug). Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf das Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage besteht (dies schließt auch kurzfristige Erkrankungen ein).

Da gesetzliche und private Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen, ist der Betrag privat zu begleichen.

Warum ist das notwendig?

Kurzfristig abgesagte Termine können wir in der Regel nicht neu vergeben. Dadurch entstehen längere Wartezeiten für andere Patienten, die dringend auf eine Behandlung angewiesen sind. Zudem gefährden ungenutzte Therapiezeiten die Wirtschaftlichkeit unserer Praxis.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Ihr Team von Physio Plus

Kontakt
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